Dieser Punkt ist vor allem dann wichtig, wenn aus dem Gebäude ein Doppeleinfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus gemacht werden soll. Bei einem Einfamilienhaus erlässt die Feuerpolizei in der Regel nur wenige Auflagen, da bei einem Brand keine direkten Nachbarn betroffen sind.
Bei allen anderen Objekten können die Kosten, die durch feuerpolizeiliche Auflagen entstehen, sehr hoch sein. Da werden zum Beispiel neue Brandmauern gefordert oder die Unterbrechung von Deckenbalken, die von einer Einheit direkt in eine andere übergehen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Bei unseren Referenzobjekte finden sie den Umbau an der Chilengasse in Volketswil. Dieses wunderschöne alte Haus ist seit Jahren ein Doppeleinfamilienhaus, das genau dem First entlang getrennt ist. Wir hatten den Auftrag für den Bauherren, der den einen Teil gekauft hatte, einen grösseren Umbau zu tätigen. Dieser staunte nicht schlecht, als wir ihn über die Auflagen der Feuerpolizei informierten. Wir mussten hinter der Holzfassade Richtung Nachbargebäude, einem etwa 4 Meter entfernten alten Pfarrhaus, eine Brandmauer errichten, damit bei einem Brand das Feuer nicht auf das Pfarrhaus übergreifen kann. Kosten: CHF 20'000. Zusätzlich musste man hausintern zur anderen Einheit des DEFH eine grosse Brandmauer errichten. Kosten: CHF 50'000.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Kosten für feuerpolizeiliche Auflagen sehr hoch sein können. Unsere Bauherrschaft war verständlicher Weise alles andere als erfreut, diese übernehmen zu müssen, zumal der Vorbesitzer bei den Verkaufsverhandlungen nie ein Wort darüber verloren hatte.