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Es kann sehr lohnenswert sein, eine ältere Eigentumswohnung zu erwerben. Wer sich für den Kauf von Wohneigentum entscheidet, muss wissen: Als Wohnungseigentümer werden Sie automatisch auch Stockwerkeigentümer. Somit kommen Sie zwar einerseits in den Genuss aller Freiheiten bei der Gestaltung Ihrer eigenen vier Wände, haben aber bezüglich des Stockwerkeigentums neben Rechten auch Pflichten.
Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik stieg in der Schweiz die Anzahl der Eigentumswohnungen allein zwischen 2000 und 2010 um ca. 57 Prozent auf rund 373‘500 Wohnungen an.
Im Gegensatz zu einem Eigenheimbesitzer gehört einem Wohnungseigentümer nur ein Anteil des Gebäudes oder Grundstücks, weshalb bauliche Veränderungen, die auch andere Eigentümer betreffen können, an der Eigentümerversammlung beschlossen werden müssen.
Das sind zum Beispiel:
- Tragende Wände
- Strom- und Wasserleitungen
- Eingangstür der Wohnung, Storen, Fenster etc.
- Von aussen sichtbare Veränderungen am Balkon und am Fassadenbild
Was an der Eigentümerversammlung beschlossen wird, ist ebenso wie die Gemeinschaftsordnung für alle Stockwerkeigentümer bindend. Zudem hat jeder einen festgesetzten Anteil an Kosten für Verwaltung und Unterhalt der Liegenschaft beizutragen.